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AUFBAULEHRGANG (40 Std.)              “Zertifizierter Mediator für RAe”   Fit für die Zukunft des Mediationsgesetzes Bislang gibt es keine einheitliche Vorgabe in der Ausbildung von Mediatoren, auch an den Rechtsuniversitäten wird die Mediation in verschiedenen Versionen und Inhalten im Rahmen des Jura-Studiums ausgebildet. In der Vergangenheit genügte den Anwaltskammern regelmäßig der Nachweis über 90 Ausbildungsstunden, um die Genehmigung zur Führung der Bezeichnung “Mediator” als Anwalt durch die Kammern zu erhalten.  Mit der kommenden Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz werden erstmalig sowohl Inhalte als auch der zeitliche Umfang der Ausbildung zum Mediator flächendeckend verbindlich geregelt. Mit der Vorgabe von mindestens 120 Ausbildungsstunden werden viele Anwälte nicht den Anforderungen des MediationsG genügen.   Mit dem Aufbaulehrgang “Zertifizierter Mediator für RAe” schließen Sie genau diese zeitliche Lücke, zusätzlich werden verschiedene Themen wiederholt und vertieft, welche nach der Rechtsverordnung zu vermitteln sind, um auch inhaltlich alle Erfordernisse zu erfüllen.  Die Inhalte In den beiden Ausbildungswochenenden, jeweils von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr, werden folgende Inhalte detailliert bearbeitet:  •	Formen und Settings in der Mediation •	Verhandlungstechniken •	Verhandlungskompetenz •	Konfliktkompetenz •	Supervision für Rechtsanwälte  Neben dem klassischen Unterricht werden zahlreiche Übungen und praxisorientierte Rollenspiele durchgeführt, so dass die vermittelten Inhalte unmittelbar umgesetzt und verfeinert werden können. Zu jedem Ausbildungswochenende erhalten Sie zusätzliche Schulungsunterlagen, so dass Sie auch nach dem Aufbaulehrgang ein Nachschlagewerk für die tägliche Praxis haben. Dadurch, dass wir in der Vergangenheit schon zahlreiche Anwälte in unseren Aus- und Weiterbildungen begrüßen durften, haben wir insbesondere für diese Berufsgruppe ein hohes Maß an spezieller Kompetenz aufbauen können, ist doch die Gratwanderung zwischen Rechtsberatung und Mediation eine ständige, große Herausforderung für jeden praktizierenden Anwalt und Mediator.   Der Abschluss Nach einer praktischen Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungswochenendes erhalten Sie unser Lehrgangs-Zertifikat sowie zusätzlich eine detaillierte Bescheinigung mit Nachweisen über Inhalte und Zeiten zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Anwaltskammer.  Die Gebühren Die Lehrgangsgebühren belaufen sich auf 1.590,00 Euro zzgl. 19% MwSt. Darin sind alle Lehrgangsmaterialien ebenso enthalten wie die komplette Tagungsverpflegung (Snacks zum Frühstück und am Nachmittag, Mittagessen, Tagungsgetränke).   Staatliche Förderung Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus NRW ist es möglich, den “Bildungsscheck NRW” zu beantragen. Mit diesem Bildungsscheck werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 500,00 Euro Förderzuschuss zu Ihrem Lehrgang durch das Land NRW aus Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfond) geleistet. Individuelle Details hierzu klären Sie bitte vor Anmeldung zum Lehrgang mit der den Bildungsscheck ausstellenden Beratungsstelle. Ein Verzeichnis der Beratungsstellen zur Beratung und Beantragung finden Sie über den nebenstehenden Button.   Ihre Unterkunft In unmittelbarer Nähe zur Deutschen Mediationakademie finden Sie in Velbert-Langenberg verschiedene Hotels. Gerne ist Ihnen unsere Studienleitung bei der Auswahl und der Buchung Ihrer Unterkunft behilflich. Für das leibliche Wohl außerhalb der Schulung stehen zahlreiche Restaurants in fußläufiger Entfernung zur Verfügung.  Ihre Anmeldung Sie können sich ausschließlich schriftlich anmelden, bitte klicken Sie für das Anmeldeformular unseren Anmeldebutton: Nach oben Nach oben Zur DMA-Hauptseite Allgemeine Teilnahmebedingungen
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